Aktueller Vertretungsplan Der Ols
Das Baugewerbe bietet spannende Perspektiven und eine gesicherte Zukunft. Und gibt jedem die Chance, sich beruflich zu verwirklichen. Ob Vorarbeiter*in, Werkpolier*in oder geprüfte*r Polier*in - das Baugewerbe eröffnet zahlreiche Wege, sich beruflich weiterzuentwickeln. Es lockt noch eine weitere Herausforderung: der Meistertitel. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung können sich Gesellinnen und Gesellen zum Meister weiterbilden und damit später selbständig eine Firma leiten. Weiterbildung polier hochbau in uk. Sie sind dann in der Lage, selbst als Ausbilder*in Wissen an junge Menschen weiterzugeben und Verantwortung für die nächste Generation zu übernehmen. Darüber hinaus locken, je nach Qualifikation, weitere Berufsperspektiven: Betriebswirt*in im Handwerk, Technische*r Betriebswirt, Bautechniker*in oder Ingenieur*in im Bauwesen.
Das mittlere Managementpersonal auf der Baustelle ist das Bindeglied zwischen ausführendem Baustellenpersonal und dem Leitungspersonal des Betriebs und prägt somit entscheidend Qualität und Effizienz eines Bauprojektes. In den Lehrgängen der Aufstiegsfortbildung werden gewerbliche Arbeitnehmer für die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben im mittleren Baustellenmanagement qualifiziert und auf die Prüfungen zum: Vorarbeiter | Werkpolier | Geprüften Polier | Geprüften Meister in verschiedenen Fachrichtungen und Spezialqualifiationen vorbereitet. Für die Qualifizierung von Personal mit organisatorischen, kaufmännischen und baubetrieblichen Aufgaben in Bauunternehmen wird ergänzend der Lehrgang zur Vorbereitung auf den Abschluss Bauleitungsassistent angeboten.
Die Ausbildung ist jeweils zu den gleichen Schwerpunkten verzahnt und somit fortführend transparent. Mit den bundeseinheitlichen Inhalten der Ausbildung und den abgeschlossenen Prüfungen wird die Tätigkeit der Vorarbeiter und Werkpoliere künftig noch attraktiver. Aufbauend auf der bundeseinheitlichen Ausbildung und Prüfung der Vorarbeiter und Werkpoliere wird auch die Prüfungsform für Geprüfte Poliere neu gestaltet. Grundlage bildet die neue "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. Fortbildung Hochbau für Vorarbeiter und Poliere | Bayerische BauAkademie Feuchtwangen. I, S. 1926)", die nunmehr seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist. Wurden Prüfverfahren bereits vorher begonnen, dann ist es möglich, diese noch bis zum 13. März 2015 nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen. In dieser Prüfungsverordnung ist auch im Anhang in der Anlage 1 das Profil des Werkpoliers und der Werkpolierin nach den Anforderungen für die Qualifikation und den zu erfüllenden Aufgaben detailliert aufgeführt, zugleich als Voraussetzung für die Zulassung in der Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Polier.