Aktueller Vertretungsplan Der Ols
Muss ich nach einer Krankheit nacharbeiten? Sie besagte Frage steht schon oben. Ich arbeite in einem Behindertenwohnheim und wurde von Montag bis einschließlich Mittwoch krankgeschrieben. Den Montag und Mittwoch davon müsste ich eigentlich arbeiten, Dienstag habe ich einen Urlaubstag. Den Donnerstag, den ich ja nicht mehr krankgeschrieben bin, habe ich regulär frei, Freitag bis Sonntag habe ich regulär Dienst. Ich hatte mich schon darauf eingestellt, erst wieder Freitag zur Arbeit zu gehen (da Mo-Mi krank & Do frei), als meine Mutter meinte, ich müsse doch schon Donnerstag wieder hin, da ich die versäumten Arbeitstage anscheinend nachholen muss. Bei ihr auf Arbeit ist das anscheinend so. Krankmeldung von zwei verschiedenen ärzten rechtsanwälten und psychotherapeuten. Meine Frage ist nun, ob das wie sagt stimmt und überhaupt rechtens ist. Man ist doch an diesen Tagen krank, wie können sie also als freie Tage gezählt werden?
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Aus den genannten Regelungen ergibt sich, dass der Grundsatz der unbeschränkten Krankengeldgewährung für die praktisch wichtigsten Fälle (die Arbeitsunfähigkeit beruht auf derselben Krankheit bzw. auf einer während der Arbeitsunfähigkeit hinzugetretenen weiteren Krankheit) auf 78 Wochen beschränkt ist. Krankmeldung von zwei verschiedenen ärzten keine träne nach. Dabei wird zwischen der ersten Krankheit und der hinzugetretenen weiteren Krankheit rechtlich grundsätzlich kein Unterschied gemacht. Die schon bestehende Krankheit (dieselbe Krankheit) und die hinzugetretene Krankheit bilden eine Einheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die hinzugetretene allein oder nur zusammen mit der ersten Krankheit Arbeitsunfähigkeit herbeiführt. Die weitere Krankheit verlängert nicht die Leistungsdauer. Sie setzt auch nicht, wie eine nach Beendigung der vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit eingetretene neue Krankheit mit erneuter Arbeitsunfähigkeit, einen neuen 3-Jahres-Zeitraum in Gang.