Aktueller Vertretungsplan Der Ols
Die allgemeine unabhängige Sozialberatung wird gefördert durch das Bezirksamt Spandau von Berlin und das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.
Sie kann daher ein wichtiger Schlüsselfaktor bei der Bewältigung von sozialen Problemen und individuellen Notlagen sein. Mit der Umsetzung der Beratung wurden die auf diesem Feld sehr erfahrenen Träger AG SPAS e. V. sowie gesoplan GmbH, beauftragt. Standorte im Bezirk Schöneberg Nord, Schöneberg Süd, Friedenau AG SPAS e. V. Geschäftsstelle AG SPAS e. V. Großgörschenstr. 39, 10827 Berlin Beratung montags 15:00 bis 18:00 Uhr (Rechtsanwalt) Beratung dienstags 10:00 bis 13:00 Uhr Beratung donnerstags 13:30 bis 15:30 Uhr E-Mail an den AG SPAS e. Spandauer Beratungsstellen im Überblick - Berlin.de. V. Telefon: 0176 458 957 56 Internetseite der mietrechtlichen Beratung für den Ortsteil Schöneberg Tempelhof, Mariendorf gesoplan gGmbH Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der ufaFabrik e. V. Viktoriastr. 13, 12105 Berlin 16:30 bis 19:00 Uhr (Rechtsanwalt) Telefon: 0163 854 689 2 15:30 bis 19:00 Uhr (Rechtsanwalt) Telefon: 0152 186 793 76 Internetseite der kostenlosen Mieter_innenberatung für Tempelhof und Mariendorf Marienfelde Büro von MaLi Hildburghauserstraße 29b, 12279 Berlin 16.
Wir berechnen Ihre Leistungsansprüche mit der Spezialsoftware SoLei-B©. Sie erhalten über die Berechnung einen Ausdruck. Kontakt Immanuel Beratung Spandau Allgemeine unabhängige Sozialberatung Burbacher Weg 4 13583 Berlin T: 030 331 30 21 M: 0162 213 09 41 F: 030 331 30 22 ndau @ Bitte rufen Sie außerhalb der offenen Sprechstunden an! Unsere Beraterinnen und Berater Rahat Kägel Adelheid Mechsner Nils Wohltmann Jürgen Kroggel Sondersprechstunde Zusammen mit einem Mitarbeitenden aus dem Leistungsteam des Jobcenters Spandau beraten wie Sie gemeinsam in den ungeraden Monaten jeweils am 2. Mittwoch von 14. 00 bis 17. 00 Uhr. Sprechzeiten Offene Sprechzeiten Dienstag 09. 00 - 11. 00 Uhr Donnerstag 15. 00 - 17. Kostenlose rechtsberatung spandau online. 00 Uhr Unsere festen Außensprechstunden Montag 10. 00 - 12. 00 Uhr Stadtteilzentrum Siemensstadt Frau Kägel Wattstraße 13 13629 Berlin Voranmeldung unter T: 030 382 89 12 Stadtteilladen Wilhelmstadt Frau Mechsner Adamstraße 39 13595 Berlin 09. 00 - 13. 00 Uhr Stadtteilzentrum Heerstraße Nord - Beratungsstelle Treffpunkt - Frau Kägel Obstallee 22 e 13593 Berlin Terminvergabe am Anfang der offenen Sprechstunde.
Notwehr und Notstand – Was ist der Unterschied? Notwehr und Notstand sind zwei Regelungen, die ein an sich strafwürdiges Verhalten von der Strafe befreien, weil der Betroffene unter einer Notlage handelt. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtskonstrukten? Die Notwehr Die Notwehr ( § 32 StGB) rechtfertigt eine Verteidigungshandlung, die gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erfolgt. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie hier. Dabei muss der Angriff und die Verteidigung im rechten Verhältnis zu einander stehen. Der Angriff muss dabei von einem Menschen ausgehen und die Verteidigung darf sich auch nur gegen diesen richten. Der Notstand Wenn der Angriff nicht von einem Menschen, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen im Rahmen des Notstands gewehrt werden ( § 34 StGB). Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen. Dabei gibt es zwei Alternativen: Den Aggressiv- und den Defensivnotstand.
35 Entschuldigender Notstand (1) Wer in einer gegenwrtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr fr Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehrigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Tter nach den Umstnden, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhltnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Tter nicht mit Rcksicht auf ein besonderes Rechtsverhltnis die Gefahr hinzunehmen hatte. (2) Nimmt der Tter bei Begehung der Tat irrig Umstnde an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen wrden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach 49 Abs. 1 zu mildern. Notwehr und Notstand Einschrnkung der Notwehr (BGH) Einschrnkung des Notwehrrechts Einwilligung durch Minderjhrigen Notwehrexzess Rechtswidrigkeit des Angriffs (BGH) Bewute Selbstgefhrdung (Urteil BayObLG)
Zusätzlich dazu wird in der Rechtswissenschaft auf das Rechtsbewährungsprinzip verwiesen. Dieses besagt, dass der in einer Notlage Angegriffene als Repräsentant des Rechts handelt und daher gegen das Unrecht einstehen darf. Das Notwehrrecht dient demnach der Stabilisierung der Rechtsordnung. Im Gegensatz zum Notstand bedarf es bei der Anwendung vom Notwehrparagraph nicht einer Interessensabwägung. Daraus folgt, dass die Verteidigung von Rechtsgütern bei Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale unter Umständen gar die Tötung vom Angreifer deckt. Notwehr laut StGB: Was sagt das Gesetz? Da ein Ungleichgewicht an geschützten Rechtsinteressen nicht in der Form erforderlich ist, dass wie beim Notstand eine Interessenabwägung erfolgen muss, wird die Notwehr im Strafrecht streng geregelt. Gemäß § 32 StGB entfaltet die Notwehr ihr Recht auf Selbstverteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. Ein Angriff ist dann zu bejahen, wenn durch ein menschliches Verhalten eine Beeinträchtigung von geschützten Rechtsgütern oder -interessen droht.
Merksätze/Allgemeines Eine Notwehrsituation dauert solange der Angriff andauert an oder bis dem Angriff gefahrlos ausgewichen werden kann, ohne dabei wesentliche Rechtsgüter aufgeben zu müssen. Die Verteidigung in einer Notwehrsituation muss angemessen sein. Je nach Zumutbarkeit ist nach einem abgewehrten Angriff Hilfe zu leisten. Definitionen Notwehr ist jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Ein Notwehrexzess liegt nach StGB dann vor, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Putativnotwehr ist eine irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation (scheinbare Notwehr). Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwenden. Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Bei der Abwehr eines angreifenden Kampfhundes beispielsweise handelt man in Notstand.
Nach erster Ansicht, dürfte auch gegen einen schlafenden Notwehr geübt werden, wenn dieser während eines Alptraumes um sich schlagen. Richtigerweise wird man darauf abstellen müssen, ob der Angriff im Widerspruch zu den Normen des Rechts steht. Notwehr scheidet demnach aus, wenn der "Angreifer" sich objektiv sorgfaltsgemäß verhalten hat. III. Notwehrhandlung Erforderlichkeit Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die einerseits geeignet ist, den Angriff sofort und endgültig zu beenden und andererseits das relativ mildeste Gegenmittel. Geeignet ist jede Abwehrmaßnahme, die nach dem Grundgedanken des Notwehrrechts sinnvoll ist und dem Angriff wenigstens ein Hindernis in den Weg legt. Die Notwehrhandlung darf sich nur gegen den Angreifer richten, nicht gegen die Rechtsgüter Dritter. § 32 StGB setzt keine Güterproportionalität voraus, d. h. die Tötung eines Angreifers kann beim Versagen aller sonst in Betracht kommenden Abwehrmöglichkeiten auch zur Verteidigung von Sachwerten zulässig sein.