Aktueller Vertretungsplan Der Ols

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Amtsgericht Coesfeld Vereinsregister Germany

Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: Jugendblaskapelle Coesfeld e. V. Haugen Kamp 8 48653 Coesfeld Vorstand: 1. Vorsitzender – Frederik Teske 2. Vorsitzender – David Pöppelmann 1. Kassierer – Fabian Brockmeier 2. Kassierer – Dennis Brockmeier Schriftführerin – Louisa Recker Kontakt Telefon: 02541 87753 Mobil: 0151 26222976 E-Mail: Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister. Impressum | Rassegeflügelzucht-Verein Coesfeld. Registergericht:Amtsgericht Coesfeld Registernummer: 596 Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Frederik Teske Quelle: Disclaimer Haftungsausschluss (Disclaimer) Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

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Welche Veränderungen werden nach Eintragung des Vereins noch in das Vereinsregister eingetragen? In das Vereinsregister werden nach Eintragung des Vereins folgende Veränderungen eingetragen: Satzungsänderungen (schlagwortartig) nebst den daraus sich ergebenden Änderungen der Vertretungsbefugnis des Vorstandes so auch bei Namens- und Sitzänderung. Änderungen des Vorstandes die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Auflösung des Vereins das Erlöschen des Vereins Müssen die Veränderungen zur Eintragung angemeldet werden? Mit Ausnahme der Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind sämtliche Veränderungen zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Fehlende Anmeldungen kann das Registergericht notfalls durch Verhängung eines Zwangsgeldes erzwingen. Bei einer Satzungsänderung sind folgende Bestimmungen zu beachten: "§ 71 Abs. 1 BGB: Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister. Die Änderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden.

Monday, 15 July 2024