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Allgemeine Informationen Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sind Leistungen, die von den Rehabilitationsträgern im Zusammenhang mit einer Leistung der medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden können. Sie bezeichnen solche Leistungen, die notwendig sind, damit der Rehabilitationsträger, die eigentlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder medizinischen Rehabilitation überhaupt wahrnehmen kann.

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Der Begriff der "Leistungen zur Teilhabe" ist mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – SGB IX) kodifiziert worden. Leistungen zur Teilhabe umfassen notwendige Sozialleistungen, unter anderem um Behinderungen abzuwenden, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Seit dem 1. Januar 2008 können Leistungen zur Teilhabe auf Antrag auch in Form eines persönlichen Budgets ausgeführt werden. Leistungen zur Teilhabe sind neben unterhaltssichernden Leistungen (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) unter anderem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (zum Beispiel ärztliche Behandlung), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (frühere Bezeichnung: berufsfördernde Rehabilitation, wie die berufliche Ausbildung). Diese Leistungen werden von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht, so zum Beispiel die medizinische Rehabilitation von den Krankenkassen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von den Berufsgenossenschaften ( Unfallversicherung, gesetzliche) Mit der Errichtung von gemeinsamen Servicestellen wurde das trägerübergreifende Beratungsangebot verbessert.

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Die weiteren beizubringenden Unterlagen (z. B. ärztliche Gutachten) richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Voraussetzungen Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen können dann gewährt werden, wenn die Durchführung der eigentlichen Leistung der medizinischen Rehabilitation oder die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet ist oder ohne diese zusätzlichen Leistungen nicht durchführbar wäre. Kosten Für die eigentliche Bewilligung der Leistung fallen keine Kosten an. Bei einigen Leistungen ist jedoch ein Eigenanteil zu erbringen. Ob und wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist von Leistung zu Leistung unterschiedlich. Bei einigen Leistungen zur Teilhabe entsteht kein Eigenanteil, bei anderen hingegen muss ein Eigenanteil getragen werden. Verfahrensablauf Beratung und Information in allen Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen führen in erster Linie die Agenturen für Arbeit durch. In jedem Fall ist ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.

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Antragsformulare sind beim zuständigen Rehabilitationsträger (siehe Verfahrensablauf) bzw. beim Integrationsamt erhältlich. Vorrangig sind die Leistungen beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen. Das Integrationsamt ist nur nachrangig zuständig, wenn die Leistungen nicht von anderen Trägern zu leisten sind. Kosten Formulare Formulare: nicht bekannt Onlineverfahren möglich: nicht bekannt Schriftform erforderlich: nein Persönliches Erscheinen nötig: nicht bekannt Hinweise Es muss gewährleistet sein, dass die geförderten Arbeits- und Ausbildungsplätze für einen nach Lage des Einzelfalls zu bestimmenden langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten werden. Ansprechpunkt Der zuständige Rehabilitationsträger (siehe Verfahrensablauf) bzw. das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt. Voraussetzungen Voraussetzungen für die Leistungen sind: Es besteht oder droht (bei Jugendlichen) eine Behinderung. Dies darf nicht nur vorübergehen der Fall sein, d. h. sie muss mindestens sechs Monate bestehen.

Menschen mit Behinderung in WfbM / bei anderen Leistungsanbietern Teilhabe am Arbeitsleben: Können Sie vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für den Arbeitsbereich stellen. Es handelt sich dabei um einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Dieser Antrag steht Ihnen unter Downloads zum Herunterladen zur Verfügung. Der soziale/begleitende Dienst in Ihrer Einrichtung kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Monday, 15 July 2024