Aktueller Vertretungsplan Der Ols
Es kostet 3, 60 Euro. Wenn Sie häufiger zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten, dann empfiehlt sich das rabattierte 4erZusatzTicket für einem Preis von aktuell 13, 00 Euro.
Wo gibt es Berechtigungsausweis und Wertmarke? Das Sozialticket besteht aus einem Berechtigungsausweis mit einer Kunststoffhülle und einer Monatswertmarke. Interessierte müssen sich zunächst den Berechtigungsausweis beschaffen. Diesen gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im jeweils zuständigen Jobcenter. Eine Liste der Anlaufstellen finden Sie unten als Download. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden kümmern sich um die Berechtigten aus den anderen Leistungsbereichen. Dort fragen Sie bitte an der Information nach der zuständigen Stelle. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Leistungsbescheid mitbringen, weil ansonsten möglicherweise eine Überprüfung der Berechtigung vor Ort nicht möglich ist! Mit dem Berechtigungsausweis können Sie dann die Monatswertmarke bei allen Kundencentern und Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, an den DB-Fahrkartenautomaten und in den Bussen der Regionalverkehr Niederrhein GmbH erwerben. Zusatzticket für sozialticket vrr. Die Wertmarke muss nach dem Kauf mit der Kundennummer beschriftet werden und wird in die Kunststoffhülle des Berechtigungsausweises eingeschoben.
ich habe einen sozialticket von arge für gelsenkirchen nun muss ich jeden Tag von Montag bis Donnerstag nach Düsseldorf auf eine Academy muss ich mir einen Monats Ticket kaufen oder kann ich monatlich was dazu zahlen weiß das jmd? LG Wenn der Bildungsgang vom JC organisiert wurde (wegen dem du MUSST dahin) dann tragen die auch die Fahrkosten! Ansonsten ist das dein Privatvergnügen, wie du da hin kommst. Tip dazu: Fahrrad mitnehmen in die Öffis, fahren soweit dein Sozialticket reicht, und den Rest der Strecke radeln. Zusatzticket für sozialticket berlin. Du kannst zur Info gehen, erklären es dir gerne genauer. Du kannst Marken kaufen am Automat unter Sozialticket eben. Ich weiß nicht 30-40 Euro ändert sich ständig.
Am Wohnort mobil Mit dem MeinTicket sind Sie zum kleinen Preis an Ihrem Wohnort mobil. Nutzen Sie für Ihre täglichen Erledigungen rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich. Wie erhalte ich das MeinTicket? Bürger*innen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Sozial- und Jugendhilfe, nach dem Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Leistungen haben, erhalten die Berechtigungsausweise (Trägerkarten) zum Erwerb des Tickets bei den für die Leistungserbringung zuständigen Ämter. Mitzubringen sind jeweils ein aktueller Bewilligungsbescheid und der Lichtbildausweis. Sozialticket zusatzticket ..? (Bahn, VRR, Monatsticket). Mit den Berechtigungsausweisen können jeweils einen Monat gültige Wertmarken an den Ticketautomaten sowie in den KundenCentern und Vertriebsstellen erworben werden. Außerdem kann in den KundenCentern das MeinTicket als Chipkarte (eTicket) beantragt werden. Der Betrag wird in diesem Fall monatlich vom Konto abgebucht.
Sozialticket Bereits seit dem 01. Dezember 2011 konnten die zum Erwerb des Sozialtickets berechtigten Menschen im Kreis Wesel während eines Pilotprojekts die ÖPNV -Angebote an ihrem Wohnort deutlich preiswerter nutzen. Am 27. September 2012 hat der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) beschlossen, das Sozialticket ab dem 1. Januar 2013 im gesamten Verbundraum - und damit auch im Kreis Wesel - in sein tarifliches Regelangebot aufzunehmen. Das Sozialticket ist hier nun kreisweit gültig und zum Preis von 39, 80 € erhältlich. Es trägt den Namen "mein Ticket". Wer darf fahren? Nur Ticketinhaber, die ihren Berechtigungsausweis, das persönliche Ticket und ihren amtlichen Lichtbildausweis ( z. B. Ticket1000 und Ticket1000 9 Uhr: Wuppertaler Stadtwerke. Führerschein oder Personalausweis) mitführen. Das Ticket ist ein persönlicher Fahrschein und kann nicht übertragen werden. Von montags bis freitags ab 19 Uhr und ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. 12. und 31. ist die Mitnahme von bis zu drei Kindern unter 15 Jahren im gewählten Geltungsbereich möglich.